Rechtsanwalt Wolfgang Schulz
Im Notariat, einem wesentlichen Arbeitsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt und Notar Schulz, können sämtliche notartypische Verträge und Beratungen abgewickelt werden.
Insbesondere ist er im Bereich des Grundstücksrechts (Kauf- und Bauträgerverträge) sowie auf den Gebieten des Familien- und Erbrechts (Testamente, Erbauseinandersetzungen, Erbverträge, Eheverträge) tätig und erarbeitet für die Mandanten rechtlich abgesicherte Vertragslösungen.
Seit vielen Jahren befasst sich Herr Rechtsanwalt und Notar Schulz auch mit Problemen des Kaufrechts (hier speziell des Autokaufs), des Werkvertrags- und des Wohnungseigentums- und des Mietrechts sowie des Arbeitsrechts.
Wolfgang Schulz ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Familien- und Erbrecht sowie Mietrecht und WEG des Deutschen Anwaltvereins. Daneben ist er Mitglied der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V.
Im Jahr 2005 absolvierte Herr Rechtsanwalt und Notar Schulz erfolgreich den sechswöchigen Fachanwaltslehrgang Erbrecht.
Vita |
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1968 |
Abitur am Fichte-Gymnasium in Hagen |
1968 – 1974 |
Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität-Bochum |
1974 |
Erstes juristisches Staatsexamen vor dem Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Hamm |
1974 – 1976 |
Rechtsreferendariat beim Landgericht Dortmund |
1976 |
Zweites juristisches Staatsexamen vor dem Landesjustizprüfungsamt Düsseldorf, anschließend Zulassung zur Rechtsanwaltschaft |
1991 |
Bestellung zum Notar in Hagen
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Fortbildungen |
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| Letztwillige Verfügung, Pflichtteilsansprüche | |
| Pflichtteilsrecht, das gemeinschaftliche Testament | |
| Haftungsrisiken im Erbrecht, Erbrecht und Steuerrecht | |
| Pflichtteilsrecht, Aktuelles zum Erbrecht |
THOMAS & SCHULZ
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58097 Hagen
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